- Gericht
- Ge·rịcht1 das; -(e)s, -e; 1 meist Sg; eine öffentliche Einrichtung, bei der meist ein Richter, ein Staatsanwalt usw darüber entscheiden, ob jemand / etwas gegen ein Gesetz verstoßen hat und wenn ja, welche Strafe dafür angemessen ist <das zuständige Gericht; das Gericht tagt, vertagt sich, tritt zusammen, lädt jemanden vor (= fordert jemandes Anwesenheit); jemanden bei Gericht verklagen; das Gericht anrufen (= um ein Urteil bitten); eine Sache vor Gericht bringen; mit einer Sache vor Gericht gehen; vor dem Gericht erscheinen, aussagen; sich vor dem Gericht verantworten müssen>|| K-: Gerichtsakte, Gerichtsmedizin, Gerichtstermin, Gerichtsverfahren, Gerichtsverhandlung, Gerichtsvorsitzende(r)|| -K: Schwurgericht, Schiedsgericht2 nur Sg, Kollekt; die Richter o.Ä., die das Urteil in einem Prozess sprechen <das Gericht zieht sich zur Beratung zurück, spricht jemanden frei, verurteilt jemanden, entscheidet auf etwas (Akk)>|| K-: Gerichtsbeschluss, Gerichtsurteil3 das Gebäude, in dem das Gericht (1) zusammenkommt: Ich habe noch auf dem / im Gericht zu tun, muss aufs / ins Gericht|| K-: Gerichtsgebäude, Gerichtssaal4 vor Gericht kommen / stehen angeklagt werden / sein5 etwas kommt vor Gericht etwas wird von einem Gericht (2) entschieden6 Hohes Gericht! verwendet als Anrede für das Gericht (2)7 das Jüngste Gericht Rel; (nach christlichem Glauben) eine Art Gericht (1), das Gott beim Weltuntergang hält und bei dem er entscheidet, wer für seine Handlungen belohnt und wer bestraft wird|| ID über jemanden Gericht halten a) wie ein Gericht (2) über jemanden urteilen; b) jemandes Ansichten oder Verhalten verurteilen, ablehnen; mit jemandem hart / streng ins Gericht gehen jemanden streng kritisieren oder bestrafen————————Ge·rịcht2 das; -(e)s, -e; ein warmes Essen <ein Gericht zubereiten, auftragen / auf den Tisch bringen>|| -K: Fischgericht, Fleischgericht, Pilzgericht usw; Fertig-, Schnell-, National-, Haupt-
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.